Unter Parkett versteht man Fußbodenelemente aus Holz. Sie können entweder komplett aus einer Holzart bestehen oder wie ein Sperrholz aus drei oder fünf Schichten von Massivholzlagen bestehen. Als Deckschicht von Parkett kommen in der Regel härtere Laubholzarten zum Einsatz.
Mehrschichtiges Parkett, welches wie ein Sperrholz hergestellt ist, wird in der Regel mit formaldehydhaltigen » Klebstoffen « verleimt. Wird das Parkett „schwimmend“ verlegt, liegt es relativ beweglich auf einer darunterliegenden Dämmschicht auf. „Nicht-schwimmend“ verlegtes Parkett wird immer verklebt.
Hochwertige Parkettarbeiten werden mit Stab- oder Mosaik-Parkett durchgeführt. Sie bestehen aus einzelnen Holzstäben. Diese müssen gleich einem Mosaik auf dem Fußboden aufgebracht werden. Bei Hochkantlamellen-Parkett wird eine Vielzahl kleiner Holzstäbe hochkant als Bündel auf dem Boden aufgeklebt.
Fertigparkett verfügt bereits über eine fertig behandelte Oberfläche. Es benötigt nach der Montage keine weitere Oberflächenbehandlung. Unbehandeltes Parkett muss vor Ort mit einem Öl oder Lack beschichtet werden, damit die Holzfarbe besser zur Geltung kommt und die Holzfläche geschützt wird.
Bei unbehandeltem Parkett ergeben sich die gleichen Gesundheitsrisiken wie bei » Massivholz « oder » Sperrhölzern «. Bei mehrschichtigem Parkett kann zusätzlich Formaldehyd aus dem verwendeten Klebstoff in die Raumluft entweichen. Das gleiche gilt für den Kleber bei „nicht-schwimmend“ verlegtem Parkett. Polyurethan-Kleber enthalten Isocyanate, die eine reizende Wirkung zeigen. Lösemittelhaltige Kleber belasten die Raumluft und schädigen die Nerven.
Bei der Sanierung alter Parkettfußböden können sich erhebliche Gesundheitsrisiken ergeben. Früher wurden früher häufig PAK-belastete Klebstoffe verwendet, um das Parkett mit dem Boden zu verbinden. Dies sollte in jedem Fall durch einen Fachmann überprüft werden.
Fertigparkett benötigt in Deutschland eine bauaufsichtliche Zulassung. Es muss mit dem AgBB-Schema auf mögliche Schadstoffausgasungen bewertet werden, damit es ohne gesundheitliche Risiken verbaut werden kann.
Bei unbehandeltem Parkett müssen die verwendeten Oberflächenmaterialien für die Beschichtung des Fußbodens im Wohnbereich zugelassen sein. Sie müssen ein sogenanntes „Ü-Zeichen“ tragen. Dies belegt, dass die verwendeten Materialien gesundheitlich überprüft worden sind. Das gleiche gilt auch für Klebstoffe bei „nicht-schwimmend“ verlegten Parkettböden. Hier sollten vor allem Dispersions- und Pulverklebstoffe verwendet werden. Polyurethan- oder Lösemittelklebstoffe weisen ein deutlich erhöhtes Schadstoffpotential auf.
Das Parkett sollte möglichst mit Öl beschichtet und nicht mit Lack versiegelt werden. So kann der Holzfußboden Luftfeuchte weiterhin binden. Schwankungen der Luftfeuchte kann das Parkett somit ausgleichen und die Raumluft abpuffern. Zudem lässt sich die Oberfläche bei kleineren Schäden einfacher wieder nachölen und ausbessern. Allerdings bedarf geöltes Parkett einer regelmäßigen Pflege, damit die Schutzwirkung des Öles erhalten bleibt.
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